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Foto von Alexander Baur

Dipl. Jur. Alexander Baur, M.A.


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Kontakt
E-mail: alexander.baur@jura.uni-tuebingen.de




Werdegang

2002-2008: Studium der Allgemeinen Rhetorik, Psychologie und Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen, der Universität Konstanz sowie der Universidad Católica Argentina/ Buenos Aires
2004-2005: Hilfskraft am Seminar für Allgemeine Rhetorik an der Univ. Tübingen
2005-2008: Hilfskraft am Lehrstuhl für Zivil- und Arbeitsrecht der Univ. Tübingen
seit 2008: akad. Mitarbeiter im Bereich Strafrecht/ Kriminologie an den Univ. Tübingen und Konstanz





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Forschungsschwerpunkte

Allgemeine Rechtstheorie (Rhetorik und Recht, Literatur und Recht, Sprache und Recht)
Strafrechtstheorie (insbesondere: Theorie des interkulturellen Strafrechts)
Rechtspsychologie




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Seminare  |   Vorträge


Seminare

Wintersemester 2009/2010

Anpassung und Widerstand: Öffentliche Reden in Literatur und Justiz
Blockseminar - Interdisziplinäre Schlüsselqualifikation
Zusammenarbeit von Rechts- und Literaturwissenschaften
Lehrende: Anne Lorenz, M.A. | Alexander Baur, M.A.

Termine:
Sa. 06.02.2010 9 - 17 Uhr
Fr.  12.02.2010 9 - 17 Uhr
Sa. 13.02.2010 9 - 17 Uhr

Kommentar:

Mit dem Aufweichen der Grenzen zwischen Öffentlichkeit und Privatsphäre durch Internetplattformen und -foren stellen sich neue Fragen zur Redefreiheit im sozialen Gefüge. Die große Bandbreite an Bedeutungen legt einen unscharfen Begriff von Redefreiheit nahe. Als politisches Recht wird Redefreiheit bei uns so selbstverständlich vorausgesetzt, dass sich seine Bedeutung in seltenen Fällen schon in den privaten Gesprächsbereich verschieben kann, wo er für die Flatrate, ein unbegrenztes Dauerreden, steht. In Form von öffentlichem Widerstand erhält der Begriff der Redefreiheit eine schärfere, unmissverständlich politische Kontur.

In der Literatur und im Recht schlagen sich die vielstimmigen öffentlichen Meinungen nicht nur nieder, sondern werden dort real oder in fiktiver Gestalt verhandelt und münden in die öffentliche Debatte um moralische Standards wieder ein. Literarische wie juristische Texte reflektieren Veränderungsprozesse im gesellschaftlichen Werteverständnis, die von der sukzessiven Anpassung einzelner Gesetze bis zur abrupten Ablösung von ganzen Wertesystemen reichen. Im ersten Fall zieht das Recht mit den mehrheitlich veränderten Moralvorstellungen nach und verwirft als überholt angesehene Gesetze (z. B. Verbot der Unzucht und Kuppelei), im anderen Fall steuert das Gesetz bestimmten Moralempfindungen aktiv entgegen (z.B. Ehrenmord).

Anhand verschiedener Texte aus der Literatur (u.a. Euripides: Antigone, Büchner: Dantons Tod) und dem Rechtswesen (Urteils- und Gesetzestexte, Verteidigungsreden) sollen zusammen mit Kommilitonen von der juristischen Fakultät diesen Anpassungs- und Ablösungsprozessen nachgegangen werden. Mit dem Augenmerk auf die sprachlichen Standards und Abweichungen sollen die unterschiedlichen Texte daraufhin untersucht werden, inwieweit sich darin die öffentliche Rede zwischen einer formal-strategischer Bekräftigung bestehender Wertestandards und dem kritischen Widerspruch bewegt und sie eine Rückbindung an das Gesetz schafft.





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Sommersemester 2009

Dialoge und Differenzen: Verschiedene Dialogformen in literarischen und juristischen Texten.
Blockseminar - Interdisziplinäre Schlüsselqualifikation
Zusammenarbeit von Rechts- und Literaturwissenschaften
Lehrende: Anne Lorenz, M.A., Alexander Baur, M.A.

Termine:
Fr.  05.06.2009 9 - 18 Uhr
Sa. 06.06.2009 9 - 18 Uhr
Sa. 20.06.2009 9 - 18 Uhr

Kommentar:

Auf den ersten Blick scheint das Verständnis von Dialog in den beiden wissenschaftlichen Disziplinen der Literatur und des Rechts ein ganz unterschiedliches zu sein. Die juristische Praxis setzt da an, wo die Grenzen der Verständigung zwischen zwei Parteien erreicht sind und der Dialog als Streitgespräch fortgesetzt wird. Die Literatur setzt den Leser als Dialogpartner im Leseakt immer schon voraus, selbst wenn das textimmanente Gespräch abgebrochen ist. Beide, Jurisprudenz und Literatur, beschäftigen sich mit Einzelfällen, die exemplarisch für bestimmte gesellschaftliche Phänomene werden und auf das kollektive Werteverständnis der Gesellschaft einwirken können.
Anhand verschiedener Texte aus der Literatur (u.a. Kafka: Der Prozeß, Goldoni: Viel Lärm in Chiozza, Maxim Biller: Esra) und dem Rechtswesen (Gerichtsprotokolle, Urteilstexte, Gesetzestexte) sollen spezifische Dialogformen herausgearbeitet und auf ihre Zielsetzung und Standards hin untersucht werden. Im Vergleich von fiktionalen mit realen Gerichtsszenen soll der jeweilige akademische Dialog reflektiert werden, um gleichzeitig der Verbindung zwischen konkreter Einzelerfahrung und abstrakter wissenschaftlicher Erkenntnis nachzugehen.




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Vorträge

8 - 9. April 2010 in Wien

Strafe, Kultur und Integration. Strafrecht – ein Mittel zur Schaffung und Absicherung von Wertegemeinschaften? Vortrag auf der Jahrestagung der Gesellschaft für interdisziplinäre wissenschaftliche Kriminologie zum Thema Einheitliches Recht für die Vielfalt der Kulturen? Strafrecht und Kriminologie in Zeiten transkultureller Gesellschaften und transnationalen Rechts.




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Impressum  |  © Yonca Yazici 2009-2010
Stand: 28. April 2010